Bezahlung
Als Wahlhebamme bilde ich meine Preise in Absprache
mit den Hebammen in der Umgebung selbst.
Betreuungsgebühren sind in meinem Betreuungsvertrag festgehalten
und sind am Ende der Betreuung per Überweisung direkt an mich zu entrichten.
Die der Abrechnung beigelegte Hebammengebührenrechnung kann anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Die Rückerstattung beläuft sich auf 80% des Kassentarifs.
Preise der Krankenkasse entnehmen Sie der unten angefügten Tabelle.
Bei Vorliegen einer Privatversicherung erkundigen Sie sich bitte im Vorhinein, ob diese die offenen Kosten übernimmt.