Bezahlung 

Als Wahlhebamme bilde ich meine Preise in Absprache 
mit den Hebammen in der Umgebung selbst.
Betreuungsgebühren sind in meinem Betreuungsvertrag festgehalten 
und sind am Ende der Betreuung per Überweisung direkt an mich zu entrichten. 

Die der Abrechnung beigelegte Hebammengebührenrechnung kann anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. 
Die Rückerstattung beläuft sich auf 80% des Kassentarifs. 
Preise der Krankenkasse entnehmen Sie der unten angefügten Tabelle.
 
Bei Vorliegen einer Privatversicherung erkundigen Sie sich bitte im Vorhinein, ob diese die offenen Kosten übernimmt. 

Schwangerschaft

Wochenbett

Zusatzangebote

Kassentarife